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Förderung

Die Fördermöglichkeiten der Matthäus 6,33-Stiftung sind abhängig von der finanziellen Lage der Stiftung. Zur Zeit liegt der Richtbetrag für die Höchstförderung bei 100 Euro pro Monat.

Das monatliche Gesamteinkommen eines Antragsstellers ist anzugeben (bei in häuslicher Gemeinschaft Lebenden einschließlich des Einkommens des Partners). Das Einkommen darf nicht höher liegen als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe (für Alleinstehende zur Zeit 364 Euro).

Zum Antrag gehören:

  • das ausgefüllte Antragsformular mit Bild,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,*
  • eine Darstellung des geistlich-theologischen Werdegangs (1-2 Seiten),*
  • eine kurze Erläuterung darüber, in welchem Zusammenhang das geplante Vorhaben mit den Anliegen der Matthäus 6,33-Stiftung steht (max. ½ Seite).

Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.

*entfällt bei Anträgen auf institutionelle Förderung